Leitfaden für pflegende Angehörige
Ratgeber für Organisation, Finanzen & Entlastung
Wenn ein geliebter Mensch plötzlich auf Hilfe angewiesen ist, verändert sich der Alltag von Grund auf. Die Angehörigenpflege zu Hause ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung. In der Schweiz gibt es glücklicherweise ein starkes Netz an Unterstützung – doch das System aus AHV, IV, Spitex und kantonalen Zuschüssen ist komplex.
Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Pfeiler der Pflege von Angehörigen in der Schweiz: von der finanziellen Entschädigung über das Arbeitsrecht bis hin zu konkreten Entlastungsangeboten.
1. Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag
Bevor wir auf das Thema der Angehörigenpflege bzw. Anstellung bei einer Spitex eingehen, ist es wichtig, drei tragende Säulen für die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zu erwähnen.
- Die Hilflosenentschädigung: Wenn Ihr Angehöriger bei alltäglichen Lebensverrichtungen (Ankleiden, Essen, Körperpflege, Aufstehen etc.) dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, besteht Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Sie ist unabhängig vom Einkommen und wird in drei Stufen unterteilt: leicht, mittelschwer und schwer.
- Betreuungsgutschriften der AHV: Wenn Sie Verwandte pflegen, die eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV beziehen, können Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse Betreuungsgutschriften beantragen. Diese sind kein direktes Geld, erhöhen aber Ihr späteres Einkommen bei der Rentenberechnung.
- Der IV-Assistenzbeitrag: Lebt die pflegebedürftige Person zu Hause und bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV, kann ein Assistenzbeitrag beantragt werden. Damit kann der Betroffene Sie als pflegenden Angehörigen direkt anstellen und entlohnen.
Informationen zur Hilflosenentschädigung gibt es hier, für Assistenzbeiträge hier und zu den Betreuungsgutschriften hier.
2. Anstellung bei einer Spitex
Mit dem Urteil vom 18. April 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass von Angehörigen erbrachte Grundpflege-Leistungen, etwa Körperpflege, Stützstrümpfe anziehen oder Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Essen, in einem bestimmten Rahmen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden können. Dafür müssen sich pflegende Angehörige jedoch bei einer anerkannten Spitex-Organisation anstellen lassen.
Das Modell der Anstellung von Angehörigen ist neu und teilweise zu wenig reguliert. Es gibt wesentliche Unterschiede, je nachdem bei welcher Spitex-Organisation man arbeitet. Was jedoch allen Spitexen gleich ist, ist, dass sie folgenden Nutzen bringen sollen:
- Regulärer Lohn: Sie erhalten einen Stundenlohn für Ihre Pflegearbeit, der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und teilweise von den Gemeinden übernommen wird.
- Soziale Absicherung: Sie sind unfall- und krankheitsversichert. Für Sie werden AHV-Beiträge gezahlt und je nach Pensum wird auch in die BVG eingezahlt.
- Fachliche Begleitung: Eine diplomierte Pflegefachkraft der Spitex steht Ihnen beratend zur Seite und sichert die Qualität.
In der Praxis sieht es also so aus, dass Sie einen Stundenlohn bekommen, für Sie Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden und Sie bei Fragen mit einer diplomierten Pflegefachperson reden können, die zusätzlich einmal im Monat bei Ihnen vorbeikommt.
Mehr Infos zur Anstellung von pflegenden Angehörigen gibt es hier.
3. Freiwilligenarbeit und Gemeinnützige Organisationen
Neben einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation oder dem Beantragen von Hilflosenentschädigungen und Assistenzbeiträgen können gemeinnützige Beratung und Freiwilligenarbeit ein effektives Mittel sein, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu helfen. Vom Fahr- oder Mahlzeitendienst über den Besuchsdienst bis hin zur Beratung gibt es eine Reihe von Angeboten, die von Organisationen wie Pro Senectute, Pro Infirmis, Caritas, work & care oder dem Schweizerischen Roten Kreuz angeboten werden. Auch Nachbarschaftshilfen können enorm entlasten und bieten eine lokale Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige zu unterstützen.
3. Übersicht: Unterstützungsmöglichkeiten im Vergleich
| Leistung / Modell | Ziel / Nutzen | |
| Hilflosenentschädigung | Pauschaler monatlicher Beitrag für den Mehraufwand im Alltag. | |
| Anstellung bei Spitex | Regulärer Stundenlohn inkl. Sozialversicherungen für den Angehörigen. | |
| IV-Assistenzbeitrag | Pflegebedürftige Person kann jemanden direkt anstellen und entlohnen. | |
| Entlastungsdienst | Helfer entlasten Sie stundenweise im Alltag. |
4. Checkliste: Die ersten Schritte in der Schweiz
1. Wenn eine Ihnen nahe Person pflegebedürftig wird, ist der erste Schritt immer ein Gespräch mit dem Hausarzt/der Hausärztin der pflegebedürftigen Person. Klären Sie zusammen die Pflegebedürftigkeit sowie die pflegerischen bzw. medizinischen Massnahmen ab.
2. In der Regel organisiert Ihre Hausärztin für die pflegebedürftige Person einen ambulanten Pflegedienst. Es kann sich trotzdem lohnen, eine kostenlose Beratung mit einer gemeinnützigen oder staatlichen Stelle zu vereinbaren, vor allem wenn Sie die Pflege oder zumindest einen Teil der Pflege Ihrer Angehörigen übernehmen wollen.
3. Sie und die pflegebedürftige Person sollten dann für sich abklären, wie sie weiterfahren möchten. An dieser Stelle bietet sich je nach finanzieller Situation an, Hilflosenentschädigung sowie Assistenzbeiträge von der AHV/IV zu beantragen.
4. Im letzten Schritt sollten Sie sich als pflegende Angehörige fragen, ob eine Anstellung bei einer Spitex in Frage kommt. Dies kann nützlich sein, vor allem wenn Sie aufgrund der Pflege einer Ihnen nahen Person Ihr Arbeitspensum reduzieren müssen.